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   VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1132/13   

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VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1132/13 (https://dejure.org/2014,5094)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29.01.2014 - 2 K 1132/13 (https://dejure.org/2014,5094)
VG Freiburg, Entscheidung vom 29. Januar 2014 - 2 K 1132/13 (https://dejure.org/2014,5094)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Recht eines Endkorrektors auf Unterschreitung des durch die Ergebnisse der Erst- und Zweitkorrektur gebildeten Notenrahmens; Bewertung einer Prüfungsleistung im Abitur an einer privaten Waldorfschule

  • ra.de
  • Justiz Baden-Württemberg

    Abiturprüfung an der Waldorfschule; Passivlegitimation; Ausschluss des Vorverfahrens und Wiedereinsetzung; Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung im Fach Deutsch; Neukorrektur durch Drittkorrektor

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfung; Prüfungszeugnis - Waldorfschule; Abiturprüfung; Prüfungsausschuss; Wegfall des Widerspruchsverfahrens; Prüfungsausschuss als unselbständiger Teil der oberen Schulaufsichtsbehörde; Wiedereinsetzung in die Klagefrist; Rechtsschutzbedürfnis bei möglicher ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Neubewertung schriftlicher Abiturarbeit

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (16)

  • VGH Baden-Württemberg, 29.09.1989 - 9 S 735/89

    Bewertung einer schriftlichen Arbeit im Rahmen der Abiturprüfung

    Auszug aus VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1132/13
    Der bekannt gegebenen Durchschnittsnote gemäß Staatsvertrag, die in einem später nach § 7 Abs. 4 WaldorfAbiPV 2002 auszustellenden Zeugnis über die Allgemeine Hochschulreife nachrichtlich ausgewiesen ist, kommt im Hinblick auf das bei der Vergabe von Studienplätzen maßgebliche Merkmal des Grads der Qualifikation ein eigener rechtlicher Regelungscharakter zu (vgl. hierzu - wenn auch mit Blick auf das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife - VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.11.1989 - 9 S 735/89 -, DVBl. 1990, 533).

    Diese Zurechnung beruht darauf, dass die Abiturprüfung an der als - nichtregelschulakzessorische Ersatzschule anerkannten - Waldorfschule von einem Prüfungsausschuss abgenommen wird, der vom Regierungspräsidium ad hoc und nur für die jeweilige Schule gebildet wird (vgl. § 6 Abs. 1 WaldorfAbiPrV 2002 i.V.m. § 18 Abs. 1 der Abiturverordnung Gymnasien der Normalform - NGVO - v. 24.07.2001, GBl. S. 518 mit späteren - hier nicht relevanten - Änderungen) und der deshalb aufgrund seiner fehlenden organisatorischen Selbständigkeit als unselbständiger Teil dieser Behörde handelt (hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.01.1989 - 9 S 961/88 -, S 10 f ; Urt. v. 29.09.1989 - 9 S 735/89 -, a.a.O.; Urt. v. 27.03.1990 - 9 S 2059/89 -, NVwZ-RR 1990, 479 und Urt. v. 17.07.1990 - 9 S 707/89 -, VBlBW 1991, 148; zur fehlenden Relevanz, dass die Entscheidung auf Vornoten anderer Entscheidungsträger beruht vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.11.1993 - 9 S 1537/91 -, juris unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 22.10.1981, Buchholz 421.0 Nr. 155).

    4) Das Rechtsschutzbedürfnis der Klägerin für die Klage gegen das Gesamtergebnis der Abiturprüfung ergibt sich daraus, dass sich dieses Gesamtergebnis um 1/10 verbesserte, wenn die geforderte Neubewertung der schriftlichen Prüfungsarbeit im Fach Deutsch zu einer Bewertung mit 12 Punkten statt - wie bisher - mit neun Punkten führen würde (hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 29.09.1989 - 9 S 735/89 -, DVBl 1990, 533, 534).

  • BVerwG, 09.08.1996 - 6 C 3.95

    Prüfungsrecht - Abiturprüfung, Zulässigkeit und Eignung von Prüfungsfragen,

    Auszug aus VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1132/13
    Sofern es aufgrund der nur eingeschränkten Überprüfbarkeit einer Prüfungsentscheidung auch im Rahmen der Abiturprüfung eines eigenständigen verwaltungsinternen Kontrollverfahrens bedarf, in welchem die Prüfer substantiierte Einwendungen des Prüflings gegen ihre Bewertung zu überdenken haben (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 09.08.1996 - 6 C 3/95 -, NVwZ-RR 1998, 176), kann dieses Überdenkensverfahren auch ohne Durchführung eines Widerspruchsverfahrens während eines gerichtlichen Verfahrens durchgeführt werden, wobei letzteres gegebenenfalls ausgesetzt wird (BVerwG, Urt. v. 24.02.1993 - 6 C 35/92 -, BVerwGE 92, 132, 138 ff).

    Denn auch wenn im Prüfungsrecht einzelne Funktionsträger wie etwa die Prüfungsausschüsse oder auch einzelne Prüfer durch die Prüfungsordnungen ermächtigt werden können, im Prüfungsverfahren einzelfallbezogene Regelungen zu treffen (hierzu ausführlich Niehues/Fischer, Prüfungsrecht, 5. Aufl. 2010, Rn. 19 ff), so ist immer dort, wo durch eine solche Entscheidung in Rechte eines Prüflings, wie etwa in das Recht auf Einhaltung der Chancengleichheit eingegriffen werden kann, von dem aus Art. 19 Abs. 4 GG abzuleitenden Grundsatz der vollen tatsächlichen wirksamen Kontrolle auszugehen (vgl. BVerwG, Urt. v. 09.08.1996 - 6 C 3/95 -, DVBl 1996, 1381, 1384; Niehues/Fischer, a.a.O., Rn. 889).

  • BVerwG, 08.09.2005 - 3 C 50.04

    Subvention; Gewährung eines zinslosen Darlehens; Zweistufentheorie; Rückforderung

    Auszug aus VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1132/13
    Soweit sich die Kostenentscheidung auf den durch Rücknahme beendeten Verfahrensteil bezieht, bedarf es aufgrund der Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung zumindest in Bezug auf die ausscheidbaren außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) keiner Regelung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit mehr (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.09.2005 - 3 C 50/04 -, NJW 2006, 536, 538; weitergehend BVerwG Beschl. v. 07.08.1998 - 4 B 75.98 - NVwZ-RR 1999, 407; VG Freiburg, Urt. v. 18.06.2008 - 1 K 2155/07 -, juris), und für den übrigen Teil ist ein Interesse der Beteiligten an einer Kostenerstattung bereits vor Eintritt der Rechtskraft des Urteils nicht erkennbar.
  • BVerwG, 07.08.1998 - 4 B 75.98

    Verwaltungsprozeßrecht - Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung bei

    Auszug aus VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1132/13
    Soweit sich die Kostenentscheidung auf den durch Rücknahme beendeten Verfahrensteil bezieht, bedarf es aufgrund der Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung zumindest in Bezug auf die ausscheidbaren außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) keiner Regelung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit mehr (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.09.2005 - 3 C 50/04 -, NJW 2006, 536, 538; weitergehend BVerwG Beschl. v. 07.08.1998 - 4 B 75.98 - NVwZ-RR 1999, 407; VG Freiburg, Urt. v. 18.06.2008 - 1 K 2155/07 -, juris), und für den übrigen Teil ist ein Interesse der Beteiligten an einer Kostenerstattung bereits vor Eintritt der Rechtskraft des Urteils nicht erkennbar.
  • BVerwG, 11.11.1987 - 9 B 379.87

    Wiedereinsetzung - Berufungsfrist - Revision - Unanfechtbare Vorentscheidung -

    Auszug aus VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1132/13
    Gleiches gilt für die Entscheidung der Kammer, der Klägerin die Wiedereinsetzung in die Klagefrist zu gewähren (vgl. § 60 Abs. 5 VwGO; BVerwG, Beschl. v. 11.11.1987 - 9 B 379.87 -, NJW 1988, 1863).
  • VG Freiburg, 19.06.2008 - 1 K 2155/07

    Konkludente Zustimmung des Beklagten zur Erledigungserklärung des Klägers -

    Auszug aus VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1132/13
    Soweit sich die Kostenentscheidung auf den durch Rücknahme beendeten Verfahrensteil bezieht, bedarf es aufgrund der Unanfechtbarkeit der Verfahrenseinstellung zumindest in Bezug auf die ausscheidbaren außergerichtlichen Kosten des Beklagten zu 1) keiner Regelung zur vorläufigen Vollstreckbarkeit mehr (vgl. BVerwG, Urt. v. 08.09.2005 - 3 C 50/04 -, NJW 2006, 536, 538; weitergehend BVerwG Beschl. v. 07.08.1998 - 4 B 75.98 - NVwZ-RR 1999, 407; VG Freiburg, Urt. v. 18.06.2008 - 1 K 2155/07 -, juris), und für den übrigen Teil ist ein Interesse der Beteiligten an einer Kostenerstattung bereits vor Eintritt der Rechtskraft des Urteils nicht erkennbar.
  • BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81

    Gerichtliche Prüfungskontrolle

    Auszug aus VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1132/13
    Ein solcher Fehler kann sich zugunsten wie zulasten des Prüflings daraus ergeben, dass eine vertretbare, mit gewichtigen Argumenten folgerichtig begründete Lösung als falsch bewertet wurde, der Prüfer die objektivierbaren Grenzen des Bewertungsspielraums nicht eingehalten hat, weil er bei seiner Wertung von falschen Tatsachen ausgegangen ist oder er ihr sachfremde Erwägungen zugrunde gelegt hat oder aber der Prüfer objektiv festgelegte Bewertungsmaßstäbe (wie etwa eine vorgegebene Punkteverteilung zu einzelnen Aufgaben) nicht beachtet hat (zu diesen Maßstäben vgl. BVerfG, Beschl. v. 17.04.1991 - 1 BvR 419/81, 1 BvR 213/83 -, BVerfGE 84, 34).
  • BVerwG, 24.02.1993 - 6 C 35.92

    Juristische Staatsprüfung Rheinland-Pfalz - Art. 12 GG, Rechtsschutz gegen

    Auszug aus VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1132/13
    Sofern es aufgrund der nur eingeschränkten Überprüfbarkeit einer Prüfungsentscheidung auch im Rahmen der Abiturprüfung eines eigenständigen verwaltungsinternen Kontrollverfahrens bedarf, in welchem die Prüfer substantiierte Einwendungen des Prüflings gegen ihre Bewertung zu überdenken haben (vgl. hierzu BVerwG, Urt. v. 09.08.1996 - 6 C 3/95 -, NVwZ-RR 1998, 176), kann dieses Überdenkensverfahren auch ohne Durchführung eines Widerspruchsverfahrens während eines gerichtlichen Verfahrens durchgeführt werden, wobei letzteres gegebenenfalls ausgesetzt wird (BVerwG, Urt. v. 24.02.1993 - 6 C 35/92 -, BVerwGE 92, 132, 138 ff).
  • VGH Baden-Württemberg, 17.07.1990 - 9 S 707/89

    Kein Anspruch auf Neubescheidung über das Ergebnis der Erstprüfung bei

    Auszug aus VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1132/13
    Diese Zurechnung beruht darauf, dass die Abiturprüfung an der als - nichtregelschulakzessorische Ersatzschule anerkannten - Waldorfschule von einem Prüfungsausschuss abgenommen wird, der vom Regierungspräsidium ad hoc und nur für die jeweilige Schule gebildet wird (vgl. § 6 Abs. 1 WaldorfAbiPrV 2002 i.V.m. § 18 Abs. 1 der Abiturverordnung Gymnasien der Normalform - NGVO - v. 24.07.2001, GBl. S. 518 mit späteren - hier nicht relevanten - Änderungen) und der deshalb aufgrund seiner fehlenden organisatorischen Selbständigkeit als unselbständiger Teil dieser Behörde handelt (hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.01.1989 - 9 S 961/88 -, S 10 f ; Urt. v. 29.09.1989 - 9 S 735/89 -, a.a.O.; Urt. v. 27.03.1990 - 9 S 2059/89 -, NVwZ-RR 1990, 479 und Urt. v. 17.07.1990 - 9 S 707/89 -, VBlBW 1991, 148; zur fehlenden Relevanz, dass die Entscheidung auf Vornoten anderer Entscheidungsträger beruht vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.11.1993 - 9 S 1537/91 -, juris unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 22.10.1981, Buchholz 421.0 Nr. 155).
  • VGH Baden-Württemberg, 09.11.1993 - 9 S 1537/91

    Zur Notenbildung - Notenrundung - fehlende Kausalität verfahrensfehlerhafter

    Auszug aus VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1132/13
    Diese Zurechnung beruht darauf, dass die Abiturprüfung an der als - nichtregelschulakzessorische Ersatzschule anerkannten - Waldorfschule von einem Prüfungsausschuss abgenommen wird, der vom Regierungspräsidium ad hoc und nur für die jeweilige Schule gebildet wird (vgl. § 6 Abs. 1 WaldorfAbiPrV 2002 i.V.m. § 18 Abs. 1 der Abiturverordnung Gymnasien der Normalform - NGVO - v. 24.07.2001, GBl. S. 518 mit späteren - hier nicht relevanten - Änderungen) und der deshalb aufgrund seiner fehlenden organisatorischen Selbständigkeit als unselbständiger Teil dieser Behörde handelt (hierzu VGH Bad.-Württ., Urt. v. 31.01.1989 - 9 S 961/88 -, S 10 f ; Urt. v. 29.09.1989 - 9 S 735/89 -, a.a.O.; Urt. v. 27.03.1990 - 9 S 2059/89 -, NVwZ-RR 1990, 479 und Urt. v. 17.07.1990 - 9 S 707/89 -, VBlBW 1991, 148; zur fehlenden Relevanz, dass die Entscheidung auf Vornoten anderer Entscheidungsträger beruht vgl. VGH Bad.-Württ., Urt. v. 09.11.1993 - 9 S 1537/91 -, juris unter Hinweis auf BVerwG, Urt. v. 22.10.1981, Buchholz 421.0 Nr. 155).
  • BVerwG, 15.12.1987 - 7 B 216.87

    Justizausbildung - Schriftliche Prüfung - Notenbildung - Durchschnittspunktzahl -

  • VGH Baden-Württemberg, 27.03.1990 - 9 S 2059/89

    Abitur: Protokoll der mündlichen Prüfung; Unterricht im Prüfungsstoff

  • BVerwG, 03.12.1979 - 7 B 196.79

    Anfechtung eines Zeugnisses über die Teilnahme an einer Arbeitsgemeinschaft für

  • VGH Baden-Württemberg, 06.03.1990 - 9 S 1387/89

    Gleichwertigkeitsanerkennung des Studiengangs: "Oberstufenlehrer an

  • VGH Baden-Württemberg, 31.01.1989 - 9 S 961/88

    Abiturprüfung an einem staatlich anerkannten privaten Gymnasium

  • VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1145/13

    Wegfall der Bindung des Endkorrektors an Ergebnisse der Erst- und Zweitkorrektur

  • VGH Baden-Württemberg, 06.05.2015 - 9 S 643/14

    Berechtigung des Zwei-Prüfer-Prinzips; Überprüfung aller Arbeiten eines Kurses;

    Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 29. Januar 2014 - 2 K 1132/13 - wird zurückgewiesen.

    das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 29. Januar 2014 - 2 K 1132/13 - zu ändern und die Klage abzuweisen.

  • VGH Baden-Württemberg, 26.03.2015 - 9 S 516/14

    Anerkennung einer privaten kaufmännischen Berufsschule als Ersatzschule;

    Dass der Umfang der Beleihung einer staatlich anerkannten Ersatzschule normativ beschränkt werden kann (vgl. VG Freiburg, Urteil vom 29.01.2014 - 2 K 1132/13 -, juris Rn. 25) und dies hier der Fall sein mag, ändert im Ergebnis nichts.
  • VG Freiburg, 29.01.2014 - 2 K 1145/13

    Wegfall der Bindung des Endkorrektors an Ergebnisse der Erst- und Zweitkorrektur

    Der Kammer liegen neben der Verfahrensakte und der einschlägigen Akte des Regierungspräsidiums Freiburg zum Widerspruch des Klägers die Gerichtsakte und die Widerspruchsakte des Regierungspräsidiums xxx zu dem Verfahren 2 K 1132/13 vor, welches gemeinsam mit dem Verfahren des Klägers verhandelt wurde.

    Entsprechend sieht auch die Regelung des § 21 Abs. 5 Satz 3 NGVO , auf die in Satz 4 der Norm Bezug genommen wird, den Wegfall der Bindungswirkung der Ergebnisse der Erst- und Zweitkorrektur für die Notenbildung durch den Drittprüfer ebenfalls nur für den - atypischen - Fall der Rechtswidrigkeit der Vorbewertung vor (vgl. insofern das Urteil der Kammer vom 29.01.2014 - 2 K 1132/13 -).

  • VG Ansbach, 09.07.2018 - AN 2 K 17.01673

    Ausschluss von der Abiturprüfung wegen schweren Unterschleifs

    Vor dem Hintergrund dieser Regelung scheint es denkbar, den Prüfungsausschuss einer anerkannten Privatschule als unselbständigen Ausschuss des Oberschulamtes anzusehen und dementsprechend den staatlichen Rechtsträger als richtigen Beklagten anzusehen (vgl. VGH BW, U.v. 26.3.2015 - 9 S 516/14 - juris Rn. 69; U.v. 31.1.1989 - 9 S 961/88 - juris; VG Freiburg, U.v. 29.1.2014 - 2 K 1132/13 - juris Rn. 24 f.).
  • VG Köln, 28.10.2015 - 10 K 1192/14
    vgl. Bülter, in: SchulG NRW, § 100 Anm. 4.2 (Stand: September 2012); BayVGH, Beschl. vom 23. Januar 1998 - 7 ZB 97.3430 - juris Rdnr. 5; anders für den Fall einer - hier nicht vorliegenden - organisatorischen Unselbständigkeit der Schule in freier Trägerschaft VG Freiburg (Breisgau), Urt. vom 29. Januar 2014 - 2 K 1132/13 - juris Rdnr. 24 f. ("Waldorfschule").
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